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Nicht barrierefrei: 90% der Unternehmen droht Abschaltung der Website

Ab Juni 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Bisher sind 90 Prozent dazu nicht in der Lage und würden somit eine Abschaltung Ihrer Website oder Ihres Online-Shops riskieren. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat und was es jetzt zu beachten gibt.

Website barrierefrei machen

Deutsche Firmen lassen im digitalen Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen erhebliche Umsatzpotenziale ungenutzt. Einer Studie der Unternehmensberatung Accenture zufolge sind fast 90 Prozent der Websites nicht barrierefrei, was bedeutet, dass sie für Menschen mit Behinderungen schwer nutzbar sind.


„Wer seine digitalen Angebote nicht barrierefrei gestaltet, verpasst ein großes Kundenpotenzial“, betont Accenture-Beraterin Anke Lenz. In Deutschland verfügen Menschen mit Behinderungen über eine Kaufkraft von 12,4 Millionen Euro pro Jahr.


Unternehmen müssen bald mit empfindlichen Strafen rechnen, wenn sie ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei zugänglich machen. Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das überprüfbare Mindeststandards vorgibt. „Im schlimmsten Fall kann die Marktüberwachung eine Website sperren, wenn sie nicht barrierefrei ist“, warnt Lenz.


Bei JUST KNOW haben wir uns auf die Erstellung und Optimierung von Webseiten und Shops fokussiert und machen seit Jahren nichts anderes für unsere Kunden. Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer barrierefreien Webseite.






Nur ein Fünftel der Webshops ist teilweise barrierefrei


Eine Untersuchung von „Aktion Mensch“ und Google zeigt, wie viel Arbeit vor den Unternehmen liegt. Tester prüften 71 der meistbesuchten Shopping-Portale auf Barrierefreiheit – mit ernüchternden Ergebnissen: Nur ein Fünftel der getesteten Webshops ist zumindest teilweise barrierefrei. Ein großes Problem: Die meisten Seiten sind nicht allein mit der Tastatur bedienbar, was für viele Menschen mit Behinderung notwendig ist.


JUST KNOW Geschäftsführer und Website-Experte Jens Kröger rät: "Unternehmen sollten sofort eine Bestandsaufnahme machen. Barrierefreiheit greift oft tief in die Website-Struktur ein und ist ein Aufwand, den man auf keinen Fall unterschätzen sollte."


Es liegt im Interesse der Anbieter, diese Barrieren zu beseitigen, betont Christina Marx von „Aktion Mensch“. Unternehmen schließen nicht nur potenzielle Kunden aus, sondern profitieren selbst von einem einfachen Zugang zu ihren Websites. Barrierefreie Websites sind auch bei Suchmaschinen wie Google besser sichtbar.



Technische Umsetzung der Barrierefreiheit ist nicht einfach


Viele Unternehmen beginnen schon heute, im Juli 2024 mit der Umsetzung der Barrierefreiheit. Da dieses Thema viel Zeit und viele Kapazitäten im Unternehmen einnimmt, wenden sich viele an externe Web-Entwicklungsagenturen, um die Vorgaben effizient umsetzen zu können.


„Je mehr Vielfalt und Funktion ein Unternehmen in seinen Systemen hat, desto zeitintensiver wird die Umstellung auf Barrierefreiheit“, erklärt Adriana Santos, Web-Design Expertin von JUST KNOW.


Planung einer barrierefreien Webseite

Wann ist meine Website barrierefrei?


Die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) geben den Mindeststandard vor, den das Gesetz vorschreibt. Eine spezielle Marktüberwachung wird die Einhaltung prüfen und für die Einhaltung des Gesetztes sorgen.


Beim Tastaturgebrauch ist oft nicht erkennbar, welches Element gerade ausgewählt ist. Eine unlogische Tab-Reihenfolge erschwert es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, sich auf den Websites zurechtzufinden. Screenreader, die Blinden Webseiten vorlesen, funktionieren dann nicht richtig.






Barrierefreiheit auf Websites verstehen


Website-Barrierefreiheit bezieht sich auf die Praxis der Formatierung Ihrer Website, um sicherzustellen, dass jeder, ob behindert oder nicht, gleichermaßen auf den Inhalt Ihrer Website zugreifen, auf ihr navigieren und mit ihr interagieren kann.


Möglicherweise hast du einige Besucher, die andere Anpassungen benötigen, um auf deiner Website navigieren zu können, wie zum Beispiel:


  • Visuelle Anpassungen: Menschen, die unter Sehschwäche oder Sehverlust leiden, müssen sind möglicherweise abhängig von unterstützenden Technologien (wie Bildschirmlesegeräte) oder visueller Formatierung (wie größere Textgröße, höhere Farbkontraste usw.), um erfolgreich durch Ihre Website navigieren zu können.


  • Anpassungen für eingeschränkte motorische Fähigkeiten: Personen, deren motorische Fähigkeiten die Verwendung einer Maus oder eines Touchpads einschränken, können stattdessen eine Tastatur in Verbindung mit visuellen Indikatoren verwenden, um durch eine Website zu navigieren. 


  • Auditive Anpassungen: Menschen, die an einem Grad von Hörverlust leiden, können durch die Verfügbarkeit von Audio-Untertiteln oder Abschriften auf Ihrer Website unterstützt werden. 


  • Kognitive Anpassungen: Menschen, die von Lern- oder kognitiven Behinderungen (Legasthenie, ADHS, Autismus usw.) betroffen sind, sind auf die Konsistenz von Inhaltsstruktur und Layout angewiesen, um erfolgreich durch Websites zu navigieren.


  • Neurologische Anpassungen: Menschen mit sensorischen Sensibilitäten (wie zum Beispiel Anfallsleiden) sind auf eine reduzierte Bewegung von animierten Elementen angewiesen oder brauchen die Möglichkeit, kontrollieren zu können, was eine Bewegung oder eine Animation auslöst.


  • Sprachanpassungen: Menschen mit Sprachbehinderungen benötigen möglicherweise alternative Kontaktmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Kontaktformulare, Chat- oder E-Mail-Optionen, anstatt nur eine Telefonnummer.


Es ist daher empfehlenswert, sicherzustellen, dass alle Ihre Besucher gleichermaßen auf der Website navigieren und sie nutzen können.

 


In den USA gibt es schon Millionenklagen


Ein Blick in die USA zeigt, was Unternehmen drohen kann, die die Vorgaben nicht einhalten. Dort ist Barrierefreiheit von Websites durch den „Americans with Disabilities Act“ längst vorgeschrieben – und Klagen sind an der Tagesordnung.


Ein Supermarktbetreiber musste beispielsweise mehrere Millionen US-Dollar zahlen, weil seine Website nicht vollständig zugänglich war. Auch eine Pizzeria, welche ein Online-Bestellsystem anbietet, wurde von einem Blinden verklagt, da er online keine Pizza bestellen konnte.

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